Diese maximalen jährlichen Zulagen gibt es vom Staat1
- 1 Voraussetzung für die max. Zulagen ist ein Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Summe der Zulagen, max. bis zum jeweiligen Förderhöchstbetrag. Zulagen werden anteilig gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden. Junge Berufstätige unter 25 Jahren erhalten einmalig einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200,– Euro.
- 2 Kinder werden so lange gefördert, wie Sie für das geförderte Kind Kindergeld beziehen.